Abwasser aus Haushalten
Das häusliche Abwasser von rund 99 Prozent der hessischen Bevölkerung wird in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen mechanisch-biologisch behandelt. Bei den noch nicht an kommunale mechanisch-biologische Kläranlagen angeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern handelt es sich im Wesentlichen um Anwesen in sehr kleinen Gemeinden oder Gemeindeteilen oder um Einzelanwesen im ländlichen Raum. Die Abwässer dieser Personen werden oftmals über private Kleinkläranlagen entsorgt.
In Hessen gibt es ca. 500 Kanalnetzbetreiber, die gegenüber den zuständigen Wasserbehörden berichtspflichtig sind. In Hessen werden ca. 716 kommunale Abwasserbehandlungsanlagen betrieben. In diesen Kläranlagen mit einer Gesamtausbaugröße von rund 10,3 Millionen Einwohnerwerten (EW) wird das Abwasser von rund 6 Millionen Menschen und das Abwasser aus den indirekt einleitenden gewerblichen Bereichen gereinigt.
Zur Beseitigung der kommunalen Abwässer sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden verpflichtet, in denen das Abwasser anfällt. Bestandteil dieser Verpflichtung ist auch eine regelmäßige Kontrolle eines ordnungsgemäßen Betriebs und Unterhaltung dieser Anlagen. Die Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen werden im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Betreiber überwacht. Zusätzlich findet eine behördliche Überwachung statt.
Die Wasserbehörden führen in diesem Zusammenhang die notwendigen Verfahren und Überwachungen zum Vollzug der gesetzlichen Regelungen durch und unterstützen die Gemeinden durch Beratung und finanzielle Förderung bei den Aktivitäten zur Verringerung der Gewässerbelastung durch Abwassereinleitungen.