Ein Ast eines Apfelbaums mit mehreren reifen, rot-gelben Äpfeln vor einem klaren, blauen Himmel.

Streuobstwiesenrichtlinie

Förderung für Streuobstwiesen, Obstbaumpflanzungen, Baumpflege und Ernte beantragen

Das Land Hessen unterstützt die Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen, die Ernte von Streuobst sowie die Einrichtung von Annahmestellen. Privatpersonen, Vereine, Verbände und weitere Streuobstaktive können Zuschüsse für den Erhalt und die Entwicklung von extensiv bewirtschafteten   Streuobstwiesen beantragen und damit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz sowie zur regionalen Wertschöpfung leisten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Privatpersonen
  • Vereine und Verbände
  • Naturschutz-, Obst- und Gartenbauvereine
  • Landschaftspflegeverbände
  • Waldbesitzervereinigungen
  • Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe (KMU)

Für die Förderung von Streuobst-Annahmestellen können zudem kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine mit entsprechender Tätigkeit Anträge stellen.

Was wird gefördert?

Pflanzung von Streuobstbäumen

Gefördert werden die Neuanpflanzung und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume sowie gebietsheimischer Wildobstarten auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen. Dabei sollen standortgerechte und klimaresiliente Sorten verwendet werden (siehe Anlage 1 und 2 der Richtlinie).

Fördersatz: 105 Euro pro neu gepflanztem Streuobstbaum.

Alternativ wird auch die Pflanzung aus Sämlingsunterlagen oder Direktsaaten mit 40 Euro unterstützt. Bei erfolgreicher Veredelung gibt es nach vier Jahren zusätzlich 50 Euro pro Baum

Pflege und Schnitt von Streuobstbäumen

Ein fachgerechter Baumschnitt ist entscheidend für die Vitalität und Langlebigkeit von Streuobstbäumen. Deshalb unterstützt das Land Hessen verschiedene Schnittmaßnahmen:

Fördersätze pro Baum und Schnitt:

  • Entwicklungsschnitt (6.–15. Standjahr): 25 Euro
  • Erhaltungsschnitt (16.–25. Standjahr): 50 Euro
  • Unterhaltungspflege (ab dem 26. Standjahr): 120 Euro

Für die Sanierung älterer Bäume mit Mistelbefall wird ab dem 26. Jahr zusätzlich ein Zuschlag von 40 Euro pro Baum gewährt.

Förderung der Obsternte

Die Ernte von Streuobst sichert regionale Wertschöpfung und trägt zum Erhalt der Streuobstwiesen bei. Deshalb unterstützt Hessen die Beerntung extensiv genutzter Streuobstflächen.

Für die Erntearbeiten können je Baum pauschal drei Arbeitsstunden angerechnet werden. Die Förderung beträgt 70 Prozent der auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechneten Eigenleistung.

Annahmestellen für Streuobst

Zur Stärkung regionaler Verarbeitungsstrukturen wird auch die Einrichtung und Ausstattung von Streuobst-Annahmestellen gefördert. Unterstützt werden beispielsweise Anschaffungen wie:

  • Wiegeeinrichtungen
  • Paletten
  • Abdeckplanen
  • wiederverwendbare Transportkisten

Fördersätze:

  • 150 Euro bei Ausgaben ab 300 Euro
  • 250 Euro bei Ausgaben ab 500 Euro
  • 500 Euro bei Ausgaben ab 1.000 Euro

Welche Flächen sind förderfähig?

Gefördert werden extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen. In der Regel handelt es sich um gesetzlich geschützte Streuobstbestände nach Naturschutzrecht. Die Flächen müssen grundsätzlich mindestens 1.000 Quadratmeter groß sein oder mindestens zehn hochstämmige Obstbäume umfassen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt online bei dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden. Lediglich für die Förderung der Obsternte gilt eine jährliche Antragsfrist bis zum 31. Oktober mit Nachweis über die Erntemenge.

Online-Antrag stellen auf: antrag.hessen.de/streuobstrichtlinieÖffnet sich in einem neuen Fenster

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Hessen den Erhalt eines einzigartigen Natur- und Kulturerbes. Ziel ist es, jährlich tausende Streuobstbäume zu pflanzen, bestehende Bestände zu pflegen und die Nutzung des geernteten Obstes zu stärken. So werden Biodiversität, regionale Wertschöpfung und traditionelle Kulturlandschaften nachhaltig gefördert.

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