Abgase

Luftreinhalteplanung

Ziel der Luftreinhalteplanung ist die Verbesserung der Luftqualität in einem definierten Gebiet.

Wird die Überschreitungen eines oder mehrerer der ab 2030 geltenden Immissionsgrenzwerte an einem Luftmessstandort registriert, muss innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden der Überschreitung ein Luftreinhaltefahrplan für die entsprechende Kommune aufgestellt werden. Ein Luftreinhaltefahrplan verfolgt das Ziel, durch die Festlegung entsprechender Maßnahmen die Luftqualität in seinem Gültigkeitsgebiet soweit zu verbessern, dass die Grenzwerte bis 2030 eingehalten werden. Der Plan ist alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Die Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhalte(fahr)pläne liegt in der Zuständigkeit der Regierungspräsidien. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Da der Kfz-Verkehr der Hauptverursacher für die Beeinträchtigung der Luftqualität ist, werden die Maßnahmen in Luftreinhalte(fahr)plänen in überwiegendem Maße auf eine umweltgerechtere Verkehrsabwicklung ausgerichtet. Hierzu kommt grundsätzlich eine große Bandbreite von Maßnahmen wie der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, Angebotserweiterungen im öffentlichen Nahverkehr, intelligente Ampelschaltungen, Tempolimits und Parkraummanagement in Betracht. Sofern allerdings mildere Maßnahmen nicht ausreichen, können auch zonen- oder streckenbezogene Fahrverbote für besonders stark belastete Straßenzüge angeordnet werden. In der Vergangenheit wurden in Hessen in mehreren Kommunen Umweltzonen eingerichtet. Bei Maßnahmen, die den Verkehr beschränken wird das Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden hergestellt.

Während der Aufstellung der Luftreinhalte(fahr)pläne erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage eines Planentwurfs. Zu den im Entwurf dargestellten Maßnahmen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Bedenken oder Anregungen abgeben werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden eingehend geprüft. Bevor der finale Plan in Kraft treten kann ist zu entscheiden, ob die vorgetragenen Punkte eine Änderung am Entwurf erforderlich machen oder nicht.

Luftreinhaltepläne

An dieser Stelle wird auf aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen hingewiesen. Derzeit wird für keinen Plan eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.