Strahlenschutzrechtliche Genehmigungen, Freigaben und Zulassungen von Ausnahmen oder Befreiungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind i. d. R. bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen. Dafür stehen Ihnen Antragsformulare zur Verfügung, innerhalb derer alle erforderlichen Angaben und Unterlagen für den jeweiligen Antrag abgefragt werden. Die Formulare finden Sie nachfolgend unter Formulare Bereich Medizin und Technik.
Beachten Sie, dass neben dem spezifischen Antragsformular zu Ihrem Anliegen auch das „Antragsformular – allgemeiner Teil“ auszufüllen ist.
Strahlenschutz in Schulen
Für den Bereich Strahlenschutz an Schulen wurden in Zusammenarbeit des Hessischen Kultusministeriums (HKM) mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Formulare zusammengestellt. Die Formulare und weiterführende Informationen finden Sie unter Formulare Strahlenschutz in Schulen.